Kurz gesagt
Bäume im eigenen Garten dürfen Sie oft ohne Genehmigung fällen. Ausnahmen gibt es, wenn Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat, der Baum unter Naturschutz steht oder darin Tiere brüten oder wohnen. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Amt nach. Die Kosten hängen vor allem von Höhe, Standort und Zugang ab.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
Eine landesweite Baumschutzverordnung gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt deshalb vor allem von Ihrer Gemeinde ab. Hat sie eine Baumschutzsatzung, sind meist Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt. Dann brauchen Sie eine Genehmigung, bevor Sie fällen.
Außerdem geschützt sind Naturdenkmale, Bäume in Knicks und geschützten Biotopen sowie Bäume, die in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind. In Neukirchen und den Nachbargemeinden ist das Amt Südtondern Ihr Ansprechpartner.
Darf ich einen Baum im Garten im Sommer fällen?
Das allgemeine Fällverbot vom 1. März bis 30. September gilt nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, also zum Beispiel im Hausgarten. Trotzdem gilt der Artenschutz: Ist in dem Baum ein besetztes Nest oder eine Höhle mit Fledermäusen, dürfen Sie ihn nicht fällen. Die meisten Fällungen planen wir deshalb ohnehin für Herbst und Winter.
Kann ich einfach einen Baum auf meinem Grundstück fällen?
Rechtlich oft ja, praktisch ist es gefährlich. Ein Baum fällt selten genau dorthin, wo man ihn haben will, vor allem bei Wind, nahe am Haus oder an Leitungen. Bei großen Bäumen arbeiten wir deshalb mit Seilklettertechnik oder Hubsteiger und tragen den Baum Stück für Stück ab.
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?
Den größten Einfluss auf den Preis haben die Höhe und der Stammdurchmesser, der Platz rund um den Baum und die Frage, ob der Baum am Stück fallen kann oder abgetragen werden muss. Dazu kommen Hebebühne oder Kran, das Häckseln und Abfahren des Holzes und, wenn gewünscht, das Fräsen des Wurzelstocks.
Ein 10 Meter hoher Baum mitten im Garten ist deshalb oft günstiger als ein kleinerer Baum direkt neben dem Haus. Wir sehen uns den Baum an und nennen Ihnen danach einen festen Preis.
Wem gehört das Holz nach dem Fällen?
Das Holz gehört dem Eigentümer des Baums. Sie können es behalten, zum Beispiel als Kaminholz, oder wir nehmen es mit. Sagen Sie uns vorher, was Sie möchten, dann schneiden wir es passend.
Muss der Wurzelstock entfernt werden?
Nein, aber ein Stubben stört beim Mähen und treibt bei manchen Arten wieder aus. Mit einer Stubbenfräse lässt er sich bis unter die Erdoberfläche entfernen. Danach können Sie die Stelle mit Mutterboden auffüllen und Rasen einsäen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
