Ratgeber

Gartenpflege für Ferienhaus und Zweitwohnung

Kurz gesagt

Für Ferienhäuser und Zweitwohnungen bietet sich eine feste Pflege mit Plan an: Rasen, Hecken und Beete werden regelmäßig gepflegt, ohne dass Sie vor Ort sein müssen. Bei vermieteten Ferienwohnungen sind die Kosten in der Regel als Werbungskosten absetzbar.

Wer pflegt den Garten am Ferienhaus?

Viele Eigentümer beauftragen einen Gartenbetrieb mit einem festen Plan für die Saison. Wir kommen zu festen Terminen, schicken auf Wunsch Fotos und melden, wenn etwas auffällt, zum Beispiel Sturmschäden. Das passt zu unserem Gartenpflege-Abo.

Was kostet die Gartenpflege für ein Ferienhaus?

Das hängt von der Fläche und dem gewünschten Umfang ab. Feste Termine in einer Tour sind meist günstiger als einzelne Einsätze auf Abruf. Nach einer Besichtigung bekommen Sie einen festen Preis.

Ist die Gartenpflege bei der Vermietung steuerlich absetzbar?

Bei einer vermieteten Ferienwohnung gehören die Kosten in der Regel zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Bei einem selbst genutzten Ferienhaus kommt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen infrage. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.

Was ist vor der Saison und danach zu tun?

Vor der Saison: Rasen auf Vordermann bringen, Hecken in Form schneiden, Beete säubern, Wege und Terrasse reinigen. Nach der Saison: Laub entfernen, Wasser abstellen, Gartenmöbel einlagern und das Grundstück sturmfest machen.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.