Ratgeber

Hecke und Baum an der Grenze zum Nachbarn

Kurz gesagt

In Schleswig-Holstein brauchen Hecken, Sträucher und Bäume bis 1,20 Meter Höhe keinen Abstand zur Grenze. Wird eine Pflanze höher, muss jeder Teil von ihr mindestens ein Drittel seiner Höhe von der Grenze entfernt sein. Eine 1,80 Meter hohe Hecke braucht also 60 Zentimeter Abstand.

Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze zum Nachbarn sein?

Direkt an der Grenze darf eine Hecke in Schleswig-Holstein bis 1,20 Meter hoch sein. Soll sie höher werden, muss sie weiter weg: Der Abstand muss mindestens ein Drittel der Höhe betragen. Gemessen wird waagerecht und im rechten Winkel zur Grenze. Das regelt § 37 des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein.

Welcher Abstand gilt für Bäume?

Dieselbe Regel: ein Drittel der Höhe. Ein 15 Meter hoher Baum braucht also mindestens 5 Meter Abstand zur Grenze. Weil Bäume wachsen, sollten Sie beim Pflanzen an die spätere Größe denken.

Bin ich verpflichtet, meine Hecke auf der Seite des Nachbarn zu schneiden?

Die Hecke gehört Ihnen, also sind Sie für den Schnitt verantwortlich, auch auf der Seite zum Nachbarn. Wächst sie über die erlaubte Höhe oder in sein Grundstück, kann er verlangen, dass Sie zurückschneiden. Sprechen Sie den Schnitt am besten ab. Für die Arbeiten darf das Nachbargrundstück in der Regel nach vorheriger Ankündigung betreten werden.

Kann der Nachbar noch nach Jahren einen Rückschnitt verlangen?

Nicht unbegrenzt. Ist eine Pflanze über die erlaubte Höhe hinausgewachsen, muss der Nachbar bis zum Ende des zweiten darauffolgenden Kalenderjahres klagen. Danach ist der Anspruch auf Rückschnitt ausgeschlossen. Ab wann genau die Frist läuft, ist im Einzelfall oft strittig.

Was gilt für Äste und Wurzeln, die herüberwachsen?

Überhängende Äste und eindringende Wurzeln, die stören, darf der Nachbar nach Bundesrecht entfernen, nachdem er Ihnen eine angemessene Frist gesetzt hat. Beim Schneiden gelten trotzdem die Schutzzeiten aus dem Naturschutzrecht, mehr dazu im Ratgeber Hecke schneiden.

Was gilt für einen Sichtschutzzaun?

Ein Zaun oder eine Sichtschutzwand ist keine Anpflanzung. Hier gelten das Baurecht, der Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Fragen Sie bei größeren Wänden vorher bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Amt nach.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.