Kurz gesagt
Für öffentliche Gehwege ist zuerst die Gemeinde zuständig. Die meisten Gemeinden übertragen das Räumen und Streuen aber per Satzung auf die Anlieger. Auf dem eigenen Grundstück und auf Parkplätzen ist der Eigentümer verantwortlich. Er kann die Pflicht an Mieter oder an einen Winterdienst weitergeben.
Wer muss den Gehweg vor dem Haus räumen?
In Schleswig-Holstein ist zunächst die Gemeinde für die Reinigung und den Winterdienst zuständig. Fast alle Gemeinden geben diese Pflicht für Gehwege aber mit ihrer Straßenreinigungssatzung an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke weiter. Was genau gilt, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?
Die Zeiten legt die Satzung der Gemeinde fest. Üblich ist, dass werktags ab etwa 7 Uhr und sonn- und feiertags etwas später geräumt und gestreut sein muss, meist bis 20 Uhr. Schneit es tagsüber weiter oder friert es erneut, muss nachgearbeitet werden.
Wer muss den Parkplatz räumen?
Für Parkplätze und Zufahrten auf Privatgrund ist der Eigentümer oder Betreiber verantwortlich. Bei Supermärkten, Arztpraxen oder Hotels sind das die Betreiber, bei Wohnanlagen meist der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Wie weit die Pflicht reicht, hängt davon ab, wie stark die Flächen genutzt werden.
Können Vermieter den Winterdienst an Mieter übertragen?
Ja, wenn das im Mietvertrag klar geregelt ist. Der Vermieter muss aber kontrollieren, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen. Viele Vermieter beauftragen deshalb einen Winterdienst und legen die Kosten über die Nebenkosten um.
Wer haftet, wenn jemand auf Glätte stürzt?
Wer zum Räumen und Streuen verpflichtet ist und das versäumt, haftet für Schäden. Hat er einen Dienstleister beauftragt, muss er diesen sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Ein Winterdienst mit Einsatzprotokoll hilft, im Streitfall nachzuweisen, wann geräumt und gestreut wurde.
Wer muss im Frühjahr den Streusplitt wegräumen?
In der Regel derjenige, der auch streuen musste. Wann und wie der Splitt entfernt werden muss, steht ebenfalls in der Satzung der Gemeinde.
Was kostet ein Winterdienst?
Abgerechnet wird meist als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Der Preis hängt von der Fläche ab, ob von Hand oder mit Maschine geräumt wird, vom Streumittel und von der Reaktionszeit. Für Gewerbe und Wohnanlagen bieten wir einen Winterdienst mit Dokumentation an.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
