Ratgeber

Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht

Kurz gesagt

Wer Bäume besitzt, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Das ist die Verkehrssicherungspflicht. Private Eigentümer sehen ihre Bäume regelmäßig selbst an. An Straßen, Wegen, Parkplätzen und Spielplätzen sind fachkundige Kontrollen in festen Abständen üblich, die dokumentiert werden.

Sind Baumkontrollen Pflicht?

Ein Gesetz mit festen Terminen gibt es für Privatleute nicht. Die Pflicht ergibt sich aus der Rechtsprechung zur Verkehrssicherung: Sie müssen Ihre Bäume in angemessenen Abständen auf erkennbare Schäden ansehen. Wer Bäume an öffentlichen Wegen, auf Firmengelände oder in Wohnanlagen hat, sollte das fachkundig machen lassen und dokumentieren.

Wie oft muss eine Baumkontrolle erfolgen?

In der Praxis richtet man sich nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL. Je nach Alter, Zustand und Standort wird alle ein bis drei Jahre kontrolliert. Junge, gesunde Bäume seltener, alte oder geschädigte Bäume an viel genutzten Stellen häufiger. Nach schweren Stürmen ist ein zusätzlicher Blick sinnvoll.

Wer kontrolliert Bäume auf einem Privatgrundstück?

Zunächst Sie selbst. Achten Sie auf Pilze, Risse, Höhlen, tote Äste und Schieflage. Gibt es Auffälligkeiten oder steht der Baum an einem Weg oder Nachbarhaus, holen Sie einen Fachbetrieb dazu. Wir prüfen Bäume vom Boden und mit dem Hubsteiger aus der Krone.

Was wird bei einer Baumkontrolle dokumentiert?

Der Standort jedes Baums, Art, Höhe und Stammumfang, festgestellte Schäden, die nötigen Maßnahmen mit Frist und der Termin der nächsten Kontrolle. Für Gemeinden entsteht daraus ein Baumkataster. Im Schadensfall belegt die Dokumentation, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.