Kurz gesagt
Knicks sind bepflanzte Wälle und in Schleswig-Holstein als Biotope geschützt. Auf den Stock gesetzt werden dürfen sie nur alle 10 bis 15 Jahre und nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Dabei müssen einzelne Bäume als Überhälter stehen bleiben. Vor größeren Arbeiten fragen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises nach.
Was ist ein Knick?
Ein Knick ist ein Erdwall, auf dem Bäume und Sträucher wachsen. Er begrenzt Felder und Weiden, bremst den Wind und schützt den Boden vor Erosion. Für viele Tiere ist er Lebensraum. Knicks prägen die Landschaft in Schleswig-Holstein und stehen deshalb unter Schutz.
Wann ist Knickpflege erlaubt?
Das Auf-den-Stock-Setzen, also das Abschneiden der Gehölze kurz über dem Boden, ist vom 1. Oktober bis zum letzten Tag im Februar erlaubt, und zwar in Abständen von etwa 10 bis 15 Jahren. Außerhalb dieser Zeit sind nur schonende Pflegeschnitte möglich.
Welche Regelungen gelten für die Knickpflege?
Pro Knickabschnitt von etwa 40 bis 60 Metern muss mindestens ein Baum als sogenannter Überhälter stehen bleiben. Überhälter mit einem Stammumfang ab 2 Metern, gemessen in einem Meter Höhe, sind dauerhaft geschützt. Den Wall selbst dürfen Sie nicht abtragen oder beschädigen. Zum seitlichen Rückschnitt gibt es unterschiedliche Auslegungen. Klären Sie das vorher mit der Behörde.
Wer ist für den Knick an meinem Grundstück zuständig?
Der Eigentümer der Fläche, auf der der Knick steht. Bei Grenzknicks sind es oft beide Nachbarn. Für Fragen und Ausnahmen ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland zuständig.
Wohin mit dem Knickholz?
Stämme und dicke Äste eignen sich als Brennholz, das dünne Holz wird gehäckselt. Das Verbrennen auf dem Knick ist nicht erlaubt, mehr dazu im Ratgeber Gartenabfälle. Wir übernehmen Knickpflege mit eigener Technik und nehmen das Holz auf Wunsch mit.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
