Kurz gesagt
In Orten und Wohngebieten ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Schleswig-Holstein verboten. Im Außenbereich ist es nur ausnahmsweise erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, und muss vorher bei der Behörde angezeigt werden. Grünschnitt gehört auf den Kompost, in die Biotonne oder auf den Recyclinghof.
Darf ich Äste auf meinem Grundstück verbrennen?
In zusammenhängend bebauten Ortsteilen nicht. Das regelt die Pflanzenabfallverordnung Schleswig-Holstein, die seit 2021 gilt. Im Außenbereich, also etwa auf einem einzeln gelegenen Hof, kann das Verbrennen im Einzelfall erlaubt sein, wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Dann müssen Sie es vorher bei der zuständigen Behörde des Kreises anzeigen.
Welche Strafe droht, wenn man Gartenabfälle verbrennt?
Unerlaubtes Verbrennen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld kosten. Dazu kommt Ärger mit Nachbarn, denn Rauch von feuchtem Grünschnitt zieht weit.
Ist ein Biikebrennen oder Osterfeuer erlaubt?
Ja, Brauchtumsfeuer wie das Biikebrennen oder Osterfeuer sind weiterhin erlaubt. Meist organisieren das Gemeinden oder Vereine, oft mit eigenen Auflagen. Ein kleines Lagerfeuer mit trockenem Holz ist ebenfalls kein Verbrennen von Abfällen.
Wohin mit Grünschnitt und Ästen?
- Auf den eigenen Kompost, zerkleinert verrottet es schneller
- Gehäckselt als Mulch unter Hecken und auf Beete
- In die Biotonne, wenn die Menge passt
- Größere Mengen auf den Recyclinghof im Kreis Nordfriesland
Wenn wir bei Ihnen schneiden oder fällen, nehmen wir das Schnittgut auf Wunsch mit.
Was darf auf den Kompost?
Rasenschnitt in dünnen Schichten, Laub, zerkleinerte Zweige, Pflanzenreste und Küchenabfälle ohne Fleisch und Gekochtes. Kranke Pflanzenteile und Wurzelunkräuter wie Giersch gehören besser in die Biotonne.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
