Kurz gesagt
Laub vom Rasen und von Wegen sollte weg, unter Hecken und auf Beeten darf es liegen bleiben. Laubbläser und Laubsauger dürfen in Wohngebieten nur werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr laufen. Laub vom Baum des Nachbarn müssen Sie in der Regel hinnehmen.
In welcher Zeit darf man den Laubbläser benutzen?
In Wohngebieten erlaubt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Laubbläser und Laubsauger nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind sie verboten. Für leisere Geräte mit Umweltzeichen gelten längere Zeiten. Das gilt für Privatleute und für Betriebe.
Sind Laubbläser in Wohngebieten erlaubt?
Ja, zu den genannten Zeiten. Laubsauger saugen allerdings auch Insekten und Kleintiere mit ein. Auf Beeten und unter Hecken arbeiten Sie deshalb besser mit dem Rechen.
Wohin mit dem Laub?
- Auf den Kompost, gemischt mit Rasenschnitt verrottet es schneller
- Unter Hecken und Sträucher und auf die Beete, als Schutz für Boden und Tiere
- Ein Laubhaufen in einer ruhigen Ecke ist ein Winterquartier für Igel
- Größere Mengen in die Biotonne oder auf den Recyclinghof
Eichen- und Walnusslaub verrottet langsam, das geben Sie besser nur in kleinen Mengen auf den Kompost.
Muss ich Laub vom Nachbarn hinnehmen?
In der Regel ja. Laub von Bäumen, die mit dem richtigen Abstand stehen, gilt als ortsüblich. Einen Ausgleich können Sie nur in Ausnahmefällen verlangen, wenn die Belastung weit über das Übliche hinausgeht. Ein offenes Gespräch hilft meist mehr.
Muss ich Laub vom Gehweg entfernen?
Wenn Ihre Gemeinde die Reinigung der Gehwege auf die Anlieger übertragen hat, ja. Nasses Laub ist so rutschig wie Eis. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
