Kurz gesagt
Sind beide Grundstücke bebaut, kann in Schleswig-Holstein jeder Nachbar verlangen, dass gemeinsam eine Einfriedung errichtet wird. Die Kosten teilen sich dann beide je zur Hälfte. Die Einfriedung muss ortsüblich sein, sonst gilt ein etwa 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun.
Welcher Nachbar muss den Zaun bezahlen?
Verlangt ein Nachbar bei zwei bebauten Grundstücken eine Einfriedung, tragen beide die Kosten für Bau und Unterhalt je zur Hälfte. Das gilt auch, wenn der Zaun ganz auf einem der Grundstücke steht. Möchte einer einen aufwendigeren Zaun als üblich, zahlt er die Mehrkosten. Das steht im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Wie hoch darf ein Zaun sein?
Die Einfriedung muss ortsüblich sein, also so, wie es in der Umgebung üblich ist. Lässt sich das nicht feststellen, gilt ein etwa 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun als Maßstab. Höhere Sichtschutzwände können zusätzlich baurechtlich geregelt sein. Prüfen Sie den Bebauungsplan oder fragen Sie beim Amt.
Hat der Nachbar ein Mitspracherecht beim Zaun?
Bei einer gemeinsamen Einfriedung ja, denn beide müssen mitwirken und zahlen. Steht ein Zaun ganz auf Ihrem Grundstück und halten Sie die Regeln ein, entscheiden Sie selbst. Eine Absprache vorher vermeidet trotzdem viel Ärger.
Welche Seite des Gartenzauns gehört wem?
Eine feste Regel, dass die schöne Seite zum Nachbarn zeigen muss, gibt es nicht. Wem der Zaun gehört, hängt davon ab, auf wessen Grundstück er steht. Steht er genau auf der Grenze, gehört er beiden.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln vor Ort können abweichen.
